Steuertipps  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌
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 Newsletter HWK OM-V 01-2026 vom 19. März 2026

Steuertipps

Lesen Sie, wie Sie Fahrtkosten, Übernachtungen und Porto richtig weiterberechnen; Wie werden Pauschalen für Lebensmittel richtig verbucht? und Wie können Sie das Deutschlandticket an Ihre Mitarbeiter weitergeben.

Zum Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserer heutigen Ausgabe möchten wir Sie informieren über:
- Der Widerrufsbutton wird Pflicht!,
- Aktivrente - Was ist zu beachten,
- in der Bauwirtschaft wird es neue Ausbildungsordnungen geben und
- Werden Sie Aussteller auf den KarriereWelten.

Des Weiteren sind wir an Ihren Erfahrungen mit der Bürokratie interessiert. Nutzen Sie hierfür unseren "Bürokratiemelder".

Weitere Themen sowie Termine und Veranstaltungen finden Sie auf unseren Internetseiten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern

Widerrufsbutton wird Pflicht!

Ab dem 19. Juni 2026 müssen alle Handwerksunternehmen, die Online-Shops betreiben oder eine Online-Terminbuchung (z.B. für Friseurtermine) anbieten, einen Widerrufsbutton bereitstellen.

Melden Sie sich für die Info-Veranstaltung am 19.Mai an.
Erfahren Sie hier mehr.

 

Aktivrente 2026

2.000 Euro steuerfrei dazuverdienen mit der Aktivrente. Das klingt für Rentner verlockend, wirft bei Arbeitgebern aber auch Fragen auf.

Mit Link zum FAQ des Bundesfinanzministeriums

 

Neue Ausbildungsordnungen für die Bauwirtschaft

Betrifft den Ausbau, Hochbau und Tiebau. Die Änderungen kommen zum 1. August.

mehr erfahren

 

4. September

KarriereWelten 2026

Jetzt als Aussteller für die größte Ausbildungsmesse Mecklenburg-Vorpommerns anmelden!

mehr erfahren

Bürokratiemelder für Handwerksbetriebe

Helfen Sie mit, Bürokratie abzubauen! Sie stoßen im Betriebsalltag auf unnötige Bürokratie, überflüssige Vorgaben oder aufwändige Verfahren? Melden Sie uns Ihre Erfahrungen.

Hier geht es zum Formular

 

Mini- und Midijob: Das gilt 2026

Es gibt verschiedene Arten der geringfügigen Beschäftigung. Sowohl beim Mini- als auch beim Midijob fallen allerdings Sozialabgaben und Steuern an. Das hat unter anderem Auswirkungen auf die spätere Rente. Um darüber zu informieren, was für die geringfügige Beschäftigung 2026 gilt, hat die Deutsche Rentenversicherung eine neue Broschüre veröffentlicht.

Zur Broschüre

 

Baustellenfahrt als Arbeitszeit: Wann gibt's Lohn?

Bauarbeiter sind selten im Betrieb tätig, sondern müssen zu Baustellen fahren, um dort ihre Arbeit zu verrichten. Die Hin- und Rückfahrten zur Baustelle werden aber nicht immer als Arbeitszeit angerechnet.

Erklärung der geltenden Regelungen

Impressum

Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
Schwaaner Landstraße 8, 18055 Rostock

Telefon: 0381 4549-0
Fax: 0381 4549-139
E-Mail: info@hwk-omv.de
Internet: www.hwk-omv.de

Rechtsform
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Vertretungsberechtigte
Präsident Axel Hochschild
Hauptgeschäftsführer Jens-Uwe Hopf
(Anschrift wie oben)

Zuständige Aufsichtsbehörde
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Mecklenburg Vorpommern
Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin

Inhaltlich verantwortlich gemäß § 18 Abs.2 Medienstaatsvertrag MStV
Jens-Uwe Hopf, Hauptgeschäftsführer
Telefon: 0381 4549-111
E-Mail: sekretariat@hwk-omv.de

Redaktion
Anne-Kathrin Klötzer
Telefon: 0381 4549-121
Telefax: 0381 4549-139
E-Mail: kloetzer.anne-kathrin@hwk-omv.de

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