Das Jahr 2025 bringt steuerliche Entlastungen und Chancen für Handwerksbetriebe. Wir geben Ihnen einen praxisorientierten Überblick, wie Sie von den Änderungen profitieren oder wo jetzt Handlungsbedarf besteht.
in unserer heutigen Ausgabe möchten wir Sie informieren über: Steuerliche Vorteile, Maßnahmen zur Sicherung Ihres Werklohns, Beschäftigung von Rentnern, das richtige mahnen und die Förderung für Kleinstunternehmen.
Der Fachkräftemangel spitzt sich durch die alternde Gesellschaft weiter zu. Wer keine jungen Leute findet, kann seine bewährten Mitarbeiter länger beschäftigen, sofern diese es wollen.
Am 11. August 2025 ist in Mecklenburg-Vorpommern die neue Richtlinie zur Förderung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum (KU-RL M-V) offiziell in Kraft getreten.
Vertretungsberechtigte Präsident Axel Hochschild Hauptgeschäftsführer Jens-Uwe Hopf (Anschrift wie oben)
Zuständige Aufsichtsbehörde Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg Vorpommern Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin